Traismauer · Herzogenburg · Sitzenberg-ReidlingFaktencheck mit Quellen

Windpark Traismauer:
Fakten statt Mythen

Die Bürgerinitiative „3 Gemeinden – 1 Ziel“ stellt Behauptungen zum geplanten Windpark auf. Hier steht zu jeder Behauptung, was die Quellen sagen, mit wörtlichem Zitat und Link. Fragen beantwortet der Assistent rechts unten, mit Konfidenzangabe und Quelle.

Worum es geht

Die W.E.B Windenergie GmbH plant in der vom Land Niederösterreich festgelegten Wind-Standortzone MO 05 (Gemeindegebiet Traismauer) acht Windkraftanlagen mit zusammen rund 57 MW und etwa 150 GWh Jahresertrag. Das Projekt steht am Anfang: Naturschutzerhebungen laufen seit 2024, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kommt noch.

Diese Seite ist eine private Zusammenstellung von Dieter Suess (Physiker, Universität Wien). Sie steht in keiner Verbindung zur W.E.B, zur IG Windkraft oder zu einer Gemeinde. Alle Zahlen stammen aus den verlinkten Originalquellen; wo ich selbst rechne, steht es dabei.

Windpark Höflein, Niederösterreich: Windräder über Feldern vor Hügelkette
Windpark Höflein (NÖ). Foto: Peter Haas, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0 AT.

Fünf Behauptungen im Faktencheck

1
Behauptung

„Der Windpark zerstört den Wald.“

Was die Quellen sagen Dauerhaft gerodet wird pro Anlage weniger als ein Zehntel Hektar. Rund 99 % der Fläche eines Windparks bleiben nach dem Bau forstwirtschaftlich nutzbar, und Rodungen müssen nach dem Forstgesetz durch Ersatzaufforstung ausgeglichen werden. Die Zone MO 05 ist 271 ha groß; die acht Anlagen beanspruchen davon dauerhaft nur Fundament, Kranstellfläche und Wege.
  • Dauerhafte Rodungen: Kranstellfläche kleiner als 1000m²W.E.B, Präsentation „Windkraft für Traismauer“, Jänner 2026, Folie „Wege intern“ – PDF
  • Rund 2.300 m2 der Gesamtfläche sind für Wege, Fundament und Kranstellfläche vorgesehen. Das entspricht etwa 1,2 % der Windparkfläche.windfakten.at, Flächenverbrauch
  • 99 % der Windparkfläche bleibt land- oder forstwirtschaftlich nutzbar.windfakten.at, Windkraft im Wald
  • Ungefähr 48 % der Landesfläche ist mit Wald bedeckt, was Österreich zu einem der waldreichsten Länder Europas macht.windfakten.at, Windkraft im Wald
  • In der die Ersatzleistung betreffenden Vorschreibung ist der Rodungswerber im Interesse der Wiederherstellung der durch die Rodung entfallenden Wirkungen des Waldes zur Aufforstung einer Nichtwaldfläche (Ersatzaufforstung) oder zu Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes zu verpflichten.Forstgesetz 1975, § 18 Abs 2 – RIS
2
Behauptung

„Feuchtgebiete und Vögel werden vernichtet.“

Was die Quellen sagen Vor der Genehmigung stehen ein- bis zweijährige Vogel- und Fledermausuntersuchungen; die W.E.B führt diese Erhebungen seit 2024 durch. Die einzige österreichische Langzeitstudie fand im Schnitt sieben Vögel und fünf Fledermäuse pro Anlage und Jahr. Dagegen helfen Abschaltalgorithmen und Ausgleichsflächen, die in der UVP vorgeschrieben werden. Ob Feuchtgebiete betroffen sind, entscheidet das UVP-Gutachten, nicht ein Flugblatt.
  • Naturschutzfachliche Erhebungen (seit 2024)W.E.B, Präsentation Jänner 2026, „Stand der Vorarbeiten“ – PDF
  • Dabei werden in der Regel ein- bis zweijährige Vogeluntersuchungen durchgeführt, um die Artenzusammensetzung am geplanten Standort zu erfassen und potenzielle Auswirkungen des Windparks zu bewerten.windfakten.at, Artenschutz: Vögel
  • Eine österreichische Studie, die über ein Jahr hinweg verschiedene Windparks in Niederösterreich untersuchte, ergab, dass pro Windkraftanlage im Jahr durchschnittlich sieben Vögel und fünf Fledermäuse verunglücken (Traxler et al. 2004).windfakten.at, Artenschutz: Vögel
  • Im Zuge des Baus werden Begleitmaßnahmen umgesetzt, dazu zählen etwa Abschaltalgorithmen zum Schutz von Vögeln oder Fledermäusen oder sogenannte Ausgleichsflächen, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum bieten.windfakten.at, Windfragen & Windmythen
3
Behauptung

„260 Meter hohe Monster direkt neben den Häusern.“

Was die Quellen sagen Höhere Anlagen liefern pro Stück deutlich mehr Strom, dadurch braucht man weniger davon: acht statt dutzender kleiner. Der Abstand zum gewidmeten Wohnbauland beträgt in Traismauer mehr als 1.200 m, das ist der niederösterreichische Mindestabstand. Die Nachtbefeuerung blinkt künftig nur, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert.
  • Damit mit wenigen Anlagen mehr sauberer und leistbarer Strom in der Region erzeugt werden kann.windfakten.at, Windfragen & Windmythen (Antwort auf „Warum sind Windräder so hoch?“)
  • Eine neue Windkraftanlage muss in Niederösterreich mindestens 1.200 Meter von Wohnbauten entfernt sein.windfakten.at, Abstandsregelung
  • >1.200m Abstand zu Wohnbauland in Traismauer ist über 250m hoch (Turm > 160m)W.E.B, Präsentation Jänner 2026 – PDF
  • Infraschall ist nichts anderes als normaler Schall.windfakten.at, Schall & Infraschall – zur Frage, ob Infraschall krank macht
4
Behauptung

„Mit § 4a UVP-G wird das einfach durchgewinkt.“

Was die Quellen sagen Mit rund 57 MW liegt der Park klar über der 30-MW-Schwelle: Es gibt ein volles UVP-Verfahren mit Parteistellung für Bürgerinitiativen, Umweltanwaltschaft und Standortgemeinden. § 4a UVP-G hält nur fest, dass Erneuerbaren-Anlagen im öffentlichen Interesse liegen; er ersetzt keine einzige Prüfung. Und: Gebaut werden darf nur in den Zonen, die das Land NÖ 2024 festgelegt hat, rund 1,5 % der Landesfläche.
  • Bei größeren Windparks muss in der Regel eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz (UVP-G) durchgeführt werden, denn ab einer Schwelle von 30 Megawatt (MW) Gesamtleistung oder 20 Windrädern sind Windkraftanlagen UVP-pflichtig.windfakten.at, Bewilligungsverfahren
  • Derzeit benötigen Windparks im Durchschnitt 5 bis 8 Jahren von der Idee bis zur Umsetzung.windfakten.at, Bewilligungsverfahren
  • Im September 2024 wurde die Zonierung überarbeitet: Die Gesamtfläche für Windkraft blieb mit etwa 28.000 ha (≈ 1,5 % des Landes)windfakten.at, Zonierung
  • UVP-Pflicht (> 30 MW)W.E.B, Präsentation Jänner 2026, Folie „Parklayout“ – PDF
  • Gesetzestext: UVP-G 2000 § 4a (öffentliches Interesse an der Energiewende) und § 19 (Parteistellung) im RIS
5
Behauptung

„Die Gemeinde bekommt 10 Cent, der Konzern das Geld.“

Was die Quellen sagen Standortgemeinden erhalten Kommunalsteuer, Pachten und Abgaben; in Niederösterreich sind zusätzlich Bürgerbeteiligungs- und Bürgerstrommodelle üblich. Das Beispiel Höflein zeigt die Größenordnung: mehrere hunderttausend Euro pro Jahr für die Gemeinde. Die acht Anlagen würden rechnerisch Strom für rund 43.000 Haushalte liefern (eigene Rechnung: 150 GWh bei 3.500 kWh je Haushalt), ein Vielfaches des Verbrauchs der drei Gemeinden.
  • Ein modernes 7 Megawatt Windkraftwerk liefert pro Jahr genug Strom für 5.200 Haushalte.windfakten.at, 10 Gründe für Windkraft
  • ca. 57MW / 150 GWh/aW.E.B, Präsentation Jänner 2026, Folie „Parklayout“ – PDF
  • Gemeinde Höflein (Bez. Bruck/Leitha): 500.000 bis 600.000 € jährlich aus dem Windpark, bis zu 720 € pro Familie über Bürgerstrom – Kommunalnet, Bericht vom 25.8.2026, kommunalnet.at
  • Beteiligungsmodelle (Bürgerbeteiligung, Bürgerstrom, Energiegemeinschaften): windfakten.at, Bürger:innenbeteiligung

Was der Windpark bringt

150 GWh
Strom pro Jahr aus acht Anlagen, rechnerisch für rund 43.000 Haushalte
W.E.B-Präsentation; Umrechnung eigene Rechnung
⅔ im Winter
„Windkraftanlagen liefern in der kalten Jahreszeit bis zu zwei Drittel ihrer Jahresproduktion“
W.E.B-Präsentation, Folie „Rechtlicher Rahmen“
88 %
„Mit 88 Prozent ist die Zustimmung noch deutlich höher, wenn die Personen bereits in der Nähe eines Windparks wohnen.“
windfakten.at, Umfragen (AAU Klagenfurt 2021)

Österreich hat Ende 2025 laut IG Windkraft 1.447 Windräder mit 4.221 MW, die rund 16 % des Stromverbrauchs decken (windfakten.at, Windenergie in Österreich). Der Großteil steht in Niederösterreich, oft seit über zwanzig Jahren neben Dörfern und in Wäldern.

Windpark Eibesbrunn-Pillichsdorf neben der Raststation Deutsch-Wagram
Windpark Eibesbrunn-Pillichsdorf (NÖ). Foto: Robert Kropf, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0.
Gondel einer Windkraftanlage im Windpark Trumau aus der Nähe
Windpark Trumau (NÖ), Gondel aus der Nähe. Foto: Hangman'sDeath, Wikimedia Commons, CC0.

Quellen und Hinweise

windfakten.at wird von der IG Windkraft betrieben, der Interessenvertretung der österreichischen Windbranche. Die Seite belegt ihre Aussagen mit Studien und Gesetzestexten, ist aber eine Pro-Windkraft-Quelle. Projektdaten stammen aus der öffentlichen Präsentation der W.E.B Windenergie GmbH (Jänner 2026). Gesetzestexte: RIS (Rechtsinformationssystem des Bundes). Der Beitrag der Bürgerinitiative: Facebook-Seite 3 Gemeinden – 1 Ziel.

Siehe auch: Windzonen Österreich 2026, eine Karte der amtlichen Windkraft-Zonen aller Bundesländer mit Gemeinden und bestehenden Windrädern.

Der Frage-Assistent antwortet nur aus einer lokalen Kopie der windfakten.at-Seiten (Stand 20.10.2026) und der W.E.B-Präsentation. Er gibt zu jeder Antwort eine Konfidenz an: hoch = wörtlich durch Zitate gedeckt, mittel = abgeleitet oder nur teilweise belegt, niedrig = nicht in der Datenbasis. Der Server prüft jedes Zitat gegen die Quelle; nicht gefundene Zitate werden markiert.